Allgemeine Geschäftsbedingungen der a3c-Informatik, A.Sprecher mit Sitz in Mönchaltorf


Anwendungsbereich und Geltung

  • Die a3c-Informatik, A.Sprecher, nachfolgend «a3c-Informatik» genannt, offeriert
    Firmenkunden und Privatpersonen, nachfolgend «Kunden» genannt, im Informatik-, Kommunikations- und Technologiebereich ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen.Für Schulungen gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von a3c-Informatik zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen a3c-Informatik und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  • Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von a3c-Informatik ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
  • Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu den AGB von a3c-Informatik bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
  • Änderungen dieser AGB werden dem Kunden auf dem Zirkularweg, auf der a3c-Informatik Homepage oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.

Vertragsabschluss

  • Der Vertrag zwischen dem Kunden und a3c-Informatik kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch a3c-Informatik zustande. a3c-Informatik nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung (persönlich, telefonisch oder per Mail) übermittelt, (b) die bestellte Ware liefert oder mit den Dienstleistungen beginnt. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen
  • Bestellungen können mündlich (per Telefon oder persönlich), elektronisch (z.B. per E_Mail) oder schriftlich (z.B. per Brief) erfolgen.
  • Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
  • Die von a3c-Informatik angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von a3c-Informatik ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen a3c-Informatik in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. a3c-Informatik haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von a3c-Informatik zurückzuführen ist.
  • Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die a3c-Informatik keinen Einfluss hat, wie z.B. Krankheit oder Unfall eines Mitarbeiters, Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist a3c-Informatik berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
  • Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit a3c-Informatik. Kosten, die bereits entstanden sind, kann a3c-Informatik dem Kunden belasten.
  • a3c-Informatik ist zu Teillieferungen berechtigt.

Produkteangebot

  • Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.

Abnahme und Prüfung

  • Der Kunde ist verpflichtet, die von a3c-Informatik gelieferten Produkte und Dienstleistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, a3c-Informatik schriftlich bekannt zu geben.
  • Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

Übergang von Nutzen und Gefahr

  • Mit der Anlieferung bzw. Abholung der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
  • Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.

Rücksendung von Produkten

  • Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von a3c-Informatik und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Kopie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für Verbrauchsmaterial sowie für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
  • a3c-Informatik behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann a3c-Informatik eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
  • Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von a3c-Informatik veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben.
  • In jedem Fall gelten die von a3c-Informatik und vom Hersteller definierten Abläufe.

Kreditlimite / Informationspflicht

  • a3c-Informatik legt, basierend auf dem voraussichtlichen vom Kunden geplanten Jahresumsatz, die Kreditlimite fest. Diese beträgt in der Regel 10 % des geplanten Jahresumsatzes. a3c-Informatik kann jederzeit vom Kunden im Umfang der Kreditlimite Sicherheiten verlangen.
  • Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich a3c-Informatik vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend a3c-Informatik bekannt zu geben.

Preise

  • Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von a3c-Informatik verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, verzollt und ab Firmensitz von a3c-Informatik. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/ Transport), sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
  • Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch a3c-Informatik berechnet. Erhöht der Hersteller/Lieferant die Preise, nachdem der Kunde bei a3c-Informatik Produkte bestellt hat, berechtigt dies a3c-Informatik, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen, sofern a3c-Informatik die vom Kunden bestellten Produkte aufgrund der neuen Preise beim Hersteller/Lieferanten beziehen muss. Im umgekehrten Fall wird a3c-Informatik vom Hersteller/Lieferanten zugesicherte Preissenkungen an die Kunden entsprechend weitergeben. In beiden Fällen gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Im Übrigen kann a3c-Informatik jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.

Zahlungsbedingungen

  • Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von a3c-Informatik 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. a3c-Informatik kann einen Verzugszins in Höhe von 7% geltend machen.
  • Bei Zahlungsverzug des Kunden ist a3c-Informatik ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von a3c-Informatik angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist a3c-Informatik berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist a3c-Informatik auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
  • Alle Forderungen von a3c-Informatik, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde die Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von a3c-Informatik nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von a3c-Informatik an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, a3c-Informatik zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
  • Kreditkarten und Checks werden von a3c-Informatik nicht angenommen.
  • Hardware und Software werden unabhängig zu allfälligen Dienstleistungen 50% bei Bestellung und 50% bei Lieferung oder Abholung in Rechnung gestellt.

Zuschläge

  • Montag bis Freitag 08.00 bis 17.00 normaler Stundensatz
  • Montag bis Freitag 17.00 bis 22.00 normaler Stundensatz + 25% Zuschlag
  • Montag bis Sonntag 22.00 bis 08.00 normaler Stundensatz + 50% Zuschlag
  • Samstag 08.00 bis 17.00 normaler Stundensatz + 25% Zuschlag
  • Samstag 17.00 bis 22.00 normaler Stundensatz + 50% Zuschlag
  • Sonn- & Feiertage normaler Stundensatz + 50% Zuschlag

Auf die Reisezeit wird kein Zuschlag erhoben, sie wird zum normalen Stundensatz verrechnet, soweit nicht anders vereinbart.


Verrechnung / Retentionsrecht

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von a3c-Informatik zu verrechnen.
  • Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von a3c-Informatik ist vollumfänglich wegbedungen.

Eigentumsvorbehalt

  • Die von a3c-Informatik gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum von a3c-Informatik, bis a3c-Informatik den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. a3c-Informatik ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen a3c-Informatik umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
  • Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von a3c-Informatik gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

Garantie

  • Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass a3c-Informatik keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
  • Die Gewährleistung von a3c-Informatik für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber a3c-Informatik und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von a3c-Informatik besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
  • Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung a3c-Informatik schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

    1. unzulängliche Wartung
    2. Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
    3. zweckwidrige Benutzung der Produkte;
    4. Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
    5. natürliche Abnutzung;
    6. Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
    7. äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von a3c-Informatik noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

  • Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch a3c-Informatik auf Kosten des Kunden.
  • In jedem Falle hält sich der Kunde an die von a3c-Informatik bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen

Garantieleistungen, Haftung

  • a3c-Informatik haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von a3c-Informatik oder den von a3c-Informatik beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
  • Jede weitergehende Haftung von a3c-Informatik, deren Hilfspersonen und der von a3c-Informatik beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
  • a3c-Informatik verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

Patente und andere Schutzrechte

  • Wenn ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde a3c-Informatik schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. a3c-Informatik wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet a3c-Informatik gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

Software

  • Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von a3c-Informatik gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
  • Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

Vertraulichkeit

  • Beide Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

Datenschutz

  • Der Kunde ist einverstanden, dass a3c-Informatik kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von a3c-Informatik beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

Geistiges Eigentum von a3c-Informatik-Publikationen und -Dienstleistungen

  • a3c-Informatik behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihren Publikationen, Offerten, der Webseite und anderen von a3c-Informatik erstellten Dokumenten alle Rechte vor. Das Kopieren oder jedwelche andere Reproduktion ist untersagt. An Abbildungen, Zeichnungen Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich a3c-Informatik die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von a3c-Informatik.

Beendigung des Vertragsverhältnisses

  • Das Vertragsverhältnis kann von a3c-Informatik und dem Kunden jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich beendet werden, sofern keine anderen Kündigungsfristen vereinbart wurden. Bestellungen mit einem Liefertermin nach Ablauf der Kündigungsfrist werden von der Kündigung nicht berührt und bleiben wirksam.

Übertragung

  • Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von a3c-Informatik übertragen werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.
  • Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für a3c-Informatik sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Mönchaltorf. a3c-Informatik ist berechtigt, den Kunden auch an anderen Gerichtsständen zu belangen. Es gilt schweizerisches Recht.

Gültig ab 1. März 2014

Mönchaltorf, 20. Februar 2014
Andreas Sprecher
Geschäftsführer